Freitag, 7. April 2017

Dokumentation der Fehlgeburten in Österreich erfolgt auf Wunsch der Mutter


2016 erkämpft: Wenn die Mutter med. Unterlagen über ihr still geborenes Kinder haben, und diesen Kind bislang nicht beim österr. Standesamt eingetragen worden ist, so kann das seit 1.4.2017 nun nachgeholt werden, siehe https://www.sternenkind.info/standesamt-austria-2017/

Wenn ein Vater oder andere Angehörige die med. Unterlagen haben zum Eintrag einer Fehlgeburt, so kann der Mitarbeiter des Standesamtes ebenfalls den Eintrag vornehmen, aber die Mutter des still geborenen Kindes kann diesen Eintrag - 1983 binnen 8 Wochen - ändern, ergänzen, löschen lassen.

Leider oder Gott sei dank, hierzu streiten sich die Geister: von Seiten der Medizin wird es auch in Zukunft keine Meldepflicht gegenüber dem Standesamt und auch nicht gegenüber dem Amt für Jugend und Familie aller still geborenen unter 500 Gramm schweren Kinder geben. Diese Kinder unterliegen - Ausnahme Texas und ein Bundesland in Italien (Lombardei) - weltweit aus Sicht der Medizin auch nicht der Bestattungspflicht, daher ist angedacht eine EU - weite oder weltweite Petition.

Sollte im aktuellen Bestattungsrecht stehen - was ohne hin nur für ein Bundesland, einen Kanton gilt -, das Fehlgeburten beerdigt werden müssen, so gilt das nur für jene, die zuvor im Auftrag der Mutter der Totenbeschau zugeführt wurden, aber die Angehörigen anschließend kein Begräbnis bei einem Bestatter ihrer Wahl binnen einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist in Auftrag gegeben haben. Diese Frist steht im Bestattungsrecht ihres Bundeslandes/ Kantons und kann jederzeit geändert werden. 2017 betrug diese Frist zwischen 48 Stunden bis 7 (Werk-) Tage. 

Zunehmend mehr Krankenhäuser verpflichten sich in einer intern gültigen Regelung, alle in ihrem Unternehmen greifbaren Leibesfrüchte (z.B. mit einem Leichenbegleitschein, ohne Totenbeschau) einem Begräbnis zuzuführen. Da legal fast überall der Abbruch einer Schwangerschaft stattfinden darf: Für z.B. Gyn. Ordinationen bedarf es einer eigenen Sammelaktion der anfallenden Leibesfrüchte durch helfende Hände!

Die meisten Spitäler (gewiss nicht nur in Österreich) verrechnen an die Angehörigen von verstorbenen Patienten eine so genannte Anstaltsgebühr. Oft wird diese auch Prosekturgebühr genannt. Die Totenbeschau ist der erste Akt zu einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen. Die Ausgaben für die Totenbeschau hat der Bestatter gegenüber der Pathologie/ Prosektur zu bezahlen. Nur mit dem Beleg der an der Klinikinternen Kasse bezahlter Totenbeschau erhält der Bestatter die Leiche/ Leichenteile. Die Ausgaben sind Bestandteil der Bestattungsrechnung. Die genaue Höhe erfährt der Bestatter am Tag der Abholung. Bezüglich den Tarifen darf ich Ihnen mitteilen, dass die Tarife von der Ärztlichen Direktion des Hauses festgesetzt werden und nicht von der Pathologie. Die lange Fassung inkl Quellenangaben steht  unter Totenbeschau im ca. letzten Drittel der Seite.

Ich weiß nicht wie es in Ihrem Krankenhaus sich verhält, aber vielleicht kann die Ärztliche Direktion einen Unterschied in der Gebührenordnung einführen zwischen 120kg Mensch und einem still geborenem Mensch?💞


Die Dokumentation einer Fehlgeburt am österreichischen Standesamt steht mit einem unkremierten Begräbnis oder einer kremierten Bestattung nicht in Verbindung. 

Vielleicht ändert sich hierzu noch ein Gesetz: durch Statistik Austria werden nur jene Fehlgeburten erfasst, die zuvor der Totenbeschau zugeführt wurden.

Anders als in Deutschland: Wenn deine Fehlgeburt zeitnah zum Todeszeitpunkt am Österr. Standesamt dokumentiert wurde, leitet sich davon in Österreich nicht das Bestattungsrecht ab, weder das Bestattungsrecht im Auftrag der Mutter/ Angehörigen noch der med. Bestattungsauftrag auf Grund gesetzlicher Regelungen - z.B. Zuführung zu einem Sammelgrab für Fehlgeburten. (Armengrab oder Klinikmüll)

Österreich: die Zuführung zur Totenbeschau ist der erste Schritt zu einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen! Nur Menschen, die persönlich die Ausstellung der eigenen Geburtsurkunde überlebt haben, können darauf vertrauen, das die Bestattungspflicht gilt. Daher schrieb ich das Buch Ein Chaos im Bestattungsrecht und der Totenfürsorge: wird sichtbar bei verstorbenen Kindern mit oder ohne Sterbeurkunde
Ein Beitrag zur Heilung: