Dienstag, 7. August 2012

Definition "Kind"

Für die Medizin und den Staat tritt 'das Kind um seiner selbst Willen' zum ersten Mal in Erscheinung, nachdem es die Ausstellung der "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" durch Arzt/Hebamme/Klinik, die Ausstellung der Geburtsurkunde (In Verbindung mit der Mutter und dem Standesamt) und der anschließenden Ausstellung eigenen Sozialversicherungsnummer überlebt hat. Ab diesem Zeitpunkt ist die Zuführung zu einer Totenbeschau/ Begräbnis für alle selbstverständlich - im Gegensatz zu einem Kind, welches während seiner Schwangerschaft (SS), Geburt oder kurz danach starb. Ich fordere - zumindest wenn Angehörige es wünschen - allen Menschen ein Grab! Dem widerspricht die Medizin, denn sie fordert für Forschung und Erzeugung von Produkten noch sehr viel mehr Material, daher präsentiert sich die Medizin wie ein Wolf im Schafspelz.

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