Freitag, 7. April 2017

Dokumentation der Fehlgeburten in Österreich erfolgt auf Wunsch der Mutter


2016 erkämpft: Wenn die Mutter med. Unterlagen über ihr still geborenes Kinder haben, und diesen Kind bislang nicht beim österr. Standesamt eingetragen worden ist, so kann das seit 1.4.2017 nun nachgeholt werden, siehe https://www.sternenkind.info/standesamt-austria-2017/

Wenn ein Vater oder andere Angehörige die med. Unterlagen haben zum Eintrag einer Fehlgeburt, so kann der Mitarbeiter des Standesamtes ebenfalls den Eintrag vornehmen, aber die Mutter des still geborenen Kindes kann diesen Eintrag - 1983 binnen 8 Wochen - ändern, ergänzen, löschen lassen.

Leider oder Gott sei dank, hierzu streiten sich die Geister: von Seiten der Medizin wird es auch in Zukunft keine Meldepflicht gegenüber dem Standesamt und auch nicht gegenüber dem Amt für Jugend und Familie aller still geborenen unter 500 Gramm schweren Kinder geben. Diese Kinder unterliegen - Ausnahme Texas und ein Bundesland in Italien (Lombardei) - weltweit aus Sicht der Medizin auch nicht der Bestattungspflicht, daher ist angedacht eine EU - weite oder weltweite Petition.

Sollte im aktuellen Bestattungsrecht stehen - was ohne hin nur für ein Bundesland, einen Kanton gilt -, das Fehlgeburten beerdigt werden müssen, so gilt das nur für jene, die zuvor im Auftrag der Mutter der Totenbeschau zugeführt wurden, aber die Angehörigen anschließend kein Begräbnis bei einem Bestatter ihrer Wahl binnen einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist in Auftrag gegeben haben. Diese Frist steht im Bestattungsrecht ihres Bundeslandes/ Kantons und kann jederzeit geändert werden. 2017 betrug diese Frist zwischen 48 Stunden bis 7 (Werk-) Tage. 

Zunehmend mehr Krankenhäuser verpflichten sich in einer intern gültigen Regelung, alle in ihrem Unternehmen greifbaren Leibesfrüchte (z.B. mit einem Leichenbegleitschein, ohne Totenbeschau) einem Begräbnis zuzuführen. Da legal fast überall der Abbruch einer Schwangerschaft stattfinden darf: Für z.B. Gyn. Ordinationen bedarf es einer eigenen Sammelaktion der anfallenden Leibesfrüchte durch helfende Hände!

Die meisten Spitäler (gewiss nicht nur in Österreich) verrechnen an die Angehörigen von verstorbenen Patienten eine so genannte Anstaltsgebühr. Oft wird diese auch Prosekturgebühr genannt. Die Totenbeschau ist der erste Akt zu einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen. Die Ausgaben für die Totenbeschau hat der Bestatter gegenüber der Pathologie/ Prosektur zu bezahlen. Nur mit dem Beleg der an der Klinikinternen Kasse bezahlter Totenbeschau erhält der Bestatter die Leiche/ Leichenteile. Die Ausgaben sind Bestandteil der Bestattungsrechnung. Die genaue Höhe erfährt der Bestatter am Tag der Abholung. Bezüglich den Tarifen darf ich Ihnen mitteilen, dass die Tarife von der Ärztlichen Direktion des Hauses festgesetzt werden und nicht von der Pathologie. Die lange Fassung inkl Quellenangaben steht  unter Totenbeschau im ca. letzten Drittel der Seite.

Ich weiß nicht wie es in Ihrem Krankenhaus sich verhält, aber vielleicht kann die Ärztliche Direktion einen Unterschied in der Gebührenordnung einführen zwischen 120kg Mensch und einem still geborenem Mensch?💞


Die Dokumentation einer Fehlgeburt am österreichischen Standesamt steht mit einem unkremierten Begräbnis oder einer kremierten Bestattung nicht in Verbindung. 

Vielleicht ändert sich hierzu noch ein Gesetz: durch Statistik Austria werden nur jene Fehlgeburten erfasst, die zuvor der Totenbeschau zugeführt wurden.

Anders als in Deutschland: Wenn deine Fehlgeburt zeitnah zum Todeszeitpunkt am Österr. Standesamt dokumentiert wurde, leitet sich davon in Österreich nicht das Bestattungsrecht ab, weder das Bestattungsrecht im Auftrag der Mutter/ Angehörigen noch der med. Bestattungsauftrag auf Grund gesetzlicher Regelungen - z.B. Zuführung zu einem Sammelgrab für Fehlgeburten. (Armengrab oder Klinikmüll)

Österreich: die Zuführung zur Totenbeschau ist der erste Schritt zu einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen! Nur Menschen, die persönlich die Ausstellung der eigenen Geburtsurkunde überlebt haben, können darauf vertrauen, das die Bestattungspflicht gilt. Daher schrieb ich das Buch Ein Chaos im Bestattungsrecht und der Totenfürsorge: wird sichtbar bei verstorbenen Kindern mit oder ohne Sterbeurkunde
Ein Beitrag zur Heilung:

Mittwoch, 1. Januar 2014

neues aus der Hirnforschung in Zusammenhang mit Trauer
http://www.zeitzuleben.de/25780-aus-der-gehirnforschung-mit-der-trauer-leben/
Zum worldwide Candlelighting am 2. Sonntag im Dezember sei gesagt: dieser betrifft alle voraus gangenen Kinder, wenn diese Eltern und Geschwister hinterlassen haben. Etwas anderes ist der Tag der still geborenen Kinder, dem "Pregnancy and Infant Loss Remembrance Day am 15.Oktober -  oder Monat = den ganzen Monat Oktober. Dieser Tag wurde von Ronald Reagan gewürdigt, denn für den Staat sind diese Kinder nicht existent. Es gibt mehr, als ein Staat sieht, sagte er in anerkennung der zahlreichen während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danch verstorbenen Kinder, die noch dazu weltweit zum größten Teil ohne Würdigung, ohne Totenbeschau, ohne Begräbnis, ohne Grab, ohne Trauer- oder Gedenkgottesdienst bleiben, denn die Medizin darf die Kinder von sich aus nicht zu Grabe tragen - d.h die Kinder sind auf ihre Mütter angewiesen. https://en.wikipedia.org/wiki/Pregnancy_and_Infant_Loss_Remembrance_Day
Auf meinem Foto sieht du mich mit meinem 3. Sohn. Die Aufnahme entstand an seinem 1. Lebenstag. 2 Monate später wurde er mein 3. Sternenkind. Das war zu Muttertag 1987.

Mittwoch, 15. August 2012

Leitspruch

Leitspruch gemäß Ordnungen der Liebe:

Ich möchte dich lieben, ohne dich einzuengen,
dich wertschätzen, ohne dich zu bewerten
dich ernst nehmen, ohne dich auf etwas festzulegen
dich einladen, ohne Forderungen an dich zu stellen
dir etwas schenken, ohne Erwartungen daran zu knüpfen
mich von dir verabschieden, ohne wesentliches versäumt zu haben -
dir meine Gefühle mitteilen, ohne dich dafür verantwortlich zu machen
dich informieren, ohne dich zu belehren
dir zu helfen, ohne dich zu beleidigen
mich um dich zu kümmern, ohne dich verändern zu wollen
mich an dir freuen – so wie du bist

Mittwoch, 8. August 2012

Präsentiert sich die Medizin & Seelsorge im Schafspelz?

Wie geschickt sich die Medizin unter dem Deckmantel eines Seelsorgers als der Böse in einem Schafspelz präsentiert und die Opfer als Kollateralschaden, den man in Kauf zu nehmen habe - hinstellt, mehr dazu können sie unter folgenden Links lesen:
 http://www.sonnenstrahl.org/sternenkindinfo/medizin-wolf-im-schafspelz/


http://www.oeko-net.de/kommune/kommune4-97/AKUNZ4.html

http://www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/seelsorge/roemisch-katholische-kirche/die-hebamme-auf-leben-und-tod/

Bei Begräbnissen im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes achten Sie im eigenen Interesse auf das "Kreuz mit dem Kreuz"

Dazu gehört auch der Klinikintern und durch große Bestatter gerne geben den Hinweis - der Firmenintern korrekt - doch gemäß dem Sozialgesetz vollkommen ungesetzlich als auch falsch ist. Behauptet wird, das Angehörige für die Kosten eines Begräbnisses aufkommen müssen - nur weil Sie ein Begräbnis von einem Familienmitglied bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag gegeben haben! Richtig gestellt: bei einem während der Schwangerschaft, geburt oder kurz danach verstorbenen Kind hat nur die Mutter die Pflicht, ein begräbnis in Auftrag zu geben. Erlauben das ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, dann soll die Mutter ezu einem kleinen Bestatter gehen, denn hier wird angeboten, das der Bestatter direkt mit dem Sozialamte ein einfaches Begräbnis verrechnet: voraussetzung, die Mutter bringt bei Auftragserteilung dem bestatter ihre wirtschaftlichen Einkommenverhältnisse mit als auch eine Kopie ihrer Krankenakte (Spitalaufenthaltes) aus der die Sozialversicherungsnummer und der Vor- und Familienname der Mutter hervorgeht, sowie die Faktenlage, das diese Frau entweder ein im Mutterleib oder ein außerhalb des Mutterleibes verstorbenes Kind hat (Wien: http://ma40.sternenkind.info/ )
Wenn Ihr Kind vor oder während dem 5. SSM (Wien unter 120 mmSSL/CRL), Schweiz vor 22.+7 den Mutterleib verlassen wird, müssen sie als Schwangere ihren Bestattungswunsch dem Mediziner gegenüber deklarieren, sonst wandert ihr Kind in die Box für Ethikmüll, also in den weltweiten Handel, u.a. der Zuführung zu Forschungszentren - und das kann dann auch mal so ausgehen wie es im Juni 2012 248 während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder in der Ukraine erlebt haben: abgelegt im Strassenrand.

Betroffen sind Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben - welche offiziell nicht im Auftrag der Angehörigen, sondern offiziell im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes - einseitig nur mit dem röm - kath. Segen seit dem 6.12.2000 beerdigt werden, berichtet folgender Link , beginnend mit einigen Hinweisen in Bezug auf "ehrliche" Angaben eines Seelsorger.

Als positiver Gegenpol eines anderen Seelsorger der röm. kath. Kirche, welcher auf "seinem" Friedhof eine Doppelgrab gestiftet hat zur Versorgung von still geborenen Kindern, solange sie in einen 50 cm großen Sarg passen. Aufgenommen werden im Auftrag der Mutter alle ungetauften Kinder - unabhängig wie oder warum diese vor der Zeit den Mutterleib verlassen haben - so lange sich die Angehörigen mit der christlichen Ausrichtung des Friedhofs wohlfühlen. weitere Info finden Sie hier

Seelsorge und Kirche gehören getrennt, allein schon wegen der Objektivität, um allen Gerecht zu werden, in Sinne der "Ordnungen der Liebe", der Würdigung, der Gleichberechtigung. Gerne können auch Sie sich auch mit einem geplanten Volksbegehren befassen, freilich ist mir der folgende Hinweis zum gleichen Thema lieber, weil ich als USER nur Online aktiv werden muss, um das gleiche (?) zu erreichen http://www.laizismus.at/ Vielleicht sind Sie ja anderer Ansicht? Ich freue mich auf Ihre Reaktion!

verstorbene Kinder > Lebensmittelindustrie

Es geht um die globale Lebensmittelindustrie. Zunehmend wichtiger wird Lebensmittel in grossem Stil zu verarbeiten, haltbar zu machen, geschmacklich zu verändern, weil man z.B. dem Gemüse und Obst keine Zeit mehr lässt, in Ruhe zu reifen am Stamm, in der Natur ....
Dafür "braucht" die Industrie im ganzen Jahr Obst und Gemüse - und nicht mehr nur jenes, was tagesaktuell in der Saison und zur Verfügung steht. 
Mit Geschmacksverstärkern ec. wird der Versuch gewagt, zu manipulieren - und oft genug fallen wir darauf rein. Beispiel: Früchte im Joghurt. Wagen Sie den Unterschied zwischen selbst hergestellten Fruchtjoghurt und jenem was die Industrie uns anbietet. Kein Vergleich.
Ich für meinen Teil möchte nur Aufklärung betreiben, damit Ihnen und mir bewusst wird, was wo drinnen ist oder Verwendung findet.
Nur wer aufgeklärt ist, kann entscheiden.
Wer zu Hause im Beisein einer Hebamme entbindet oder in einem nur durch Hebammen betriebenes Zentrum ist davon nicht betroffen, das heißt, die hier vor der Zeit den Mutterleib verlassenden Kinder werden im Todesfall selbstverständlicher einer Totenbeschau und anschließend einem Begräbnis zugeführt.
Was weltweit nicht richtig ist, ist die Behauptung, das es nur "abgetriebene" Föten betrifft, aber der Hinweis ist am bequemsten, denn man haut doppelt hin und trifft immer: auf diese Frau, welche zum Abbruch ihrer Schwangerschaft sich entschieden hat - und auf ihr Kind (Sippenhaftung wird angewendet, obwohl es verboten ist!) Daher ist die "Aktion Allen Menschen ein Grab" von Br. Klaus Schäfer SAC (Karlsruhe) und dem Projekt Stillgeborene (Wien) ganz besonders wichtig, denn hier werden auch jene Kinder aufgenommen (Beerdigt), welche dank eines Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassen haben.

Global geht es aus Sicht und im Auftrag der Medizin immer um Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben, wenn diese im Klinikverband starben/ im Klinikverband oder in einer Gyn. Ambulanz/ Praxis den Mutterleib verließen und z.B. in Wien unter 120 mm SSL oder in der Schweiz unter 22+7 alt waren. Auch Deutschland ändert laufend sein Bestattungsrecht.

Da ich selbst ausser deutsch keine fremden Sprachen lesen, verstehen übersetzten kann, bin ich angewiesen auf andere mir zuverlässig wirkende Quellen. der Honigmann sagt "Verwendung fetaler/fötaler Zellen ist u.a. in der Medizin (als Lieferant) und bei Pepsi (als Empfänger) eine normale Geschäftstätigkeit - als das bekannt wurde, gab es zahlreiche Reaktionen:

http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/04/08/verwendung-fetaler-zellen-bei-pepsi-ist-normale-geschaftstatigkeit/?blogsub=confirming#blog_subscription-2 
 Im folgenden Blog geht man noch weiter und ruft zum Boykott auf:
http://mywakenews.wordpress.com/2011/11/01/pepsi-cola-boykott-wegen-forschungs-verwendung-von-babystammzellen-abgetriebener-foten-wake-news/

So weit möchte ich nicht gehen, mit meinem Blog zum Boykott aufzurufen, denn in ihre freie Entscheidung kann und will ich nicht eingreifen. Aber wenn Sie Pepsi - Cola trinken, dann in Zukunft im Bewusstsein, das dieses und andere Produkte unter der Verwendung von Kindern zustande kam, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben. Prost! Mahlzeit!
PS: nicht mit mir.

Dienstag, 7. August 2012

248 Föten in der Uraine, Russland gefunden

Text: Wegen den im Juni 2012 in der Ukraine gefundenen 248 Föten: ich befürchte, das die Mitarbeiter der Lieferfirma nicht länger instrumentalisiert werden wollten, denn ich befürchte, das diese Föten nicht für Forschungsprojekte zum Thema "Schönheit"
oder "Gesundheit" zugeführt werden sollten, sondern zur wissenschaftlichen Erforschung von Biologischen Waffen, denn dafür ist das Gebiet rund um die Fundstelle bekannt http://www.gifte.de/B-%20und%20C-Waffen/swerdlowsk.htm    Wie sehen Sie das Thema?
Schlimm ist ja auch, das weltweit Kinder unter 120 mm SSL (Wien) oder vor der 22+7 gestorben (Schweiz) keiner
Totenbeschau - und damit in Verbindung stehend keinem Begräbnis zugeführt werden, doch das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau ist die Arbeitsgrundlage für einen Bestatter (ich geh davon aus: auch in Russland). Kinder die Klinikintern in Ethikfässers erfasst werden - wie medial abgebildet - waren für die Forschung bestimmt. Ich befürchte: sie können auch aus Österreich, Schweiz ec stammen.

Das habe ich mitgeteilt und folgende Reaktion am 7.8.2012 erhalten:
Sehr geehrte Frau Tegenthoff,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der erschütternde Fund von knapp 250 abgetriebenen Föten in der Nähe von Jekaterinburg hat uns schwer beeindruckt. Es gab aber keine längere Diskussion zu diesem grausamen Thema in den örtlichen Medien.

Das Generalkonsulat verfügt nur über die offizielle Information, die von der Polizei veröffentlicht wurde: „Die sterblichen Überreste stammen aus vier Kliniken in Jekaterinburg, die sie an eine Spezialfirma zur Entsorgung übergeben hatten. Die Embryos waren in Formaldehyd eingelegt und mit Nummern versehen.“

Zurzeit läuft ein Untersuchungsverfahren bei der Polizei der Region Swerdlowsk. In der Presse gibt es leider keine Mitteilungen mehr über den aktuellen Stand der Ermittlung.

Zu Ihrer Meinung, dass diese Föten der wissenschaftlichen Erforschung von biologischen Waffen zugeführt werden sollten, liegen uns keine Hinweise vor.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Forster

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
ul. Kujbyschewa 44
620026 Jekaterinburg
Russische Föderation

Tel. 007-343-35 11 300
www.jekaterinburg.diplo.de